Erklärung des Präsidenten der Republik Aserbaidschan Heydar Aiyev auf der Sitzung des Rats der GUS-Länder - Den 2. April 1999, Moskau


Auf den im Oktober 1997 in Kischiniev und im April 1998 in Moskau stattgefundenen GUS-Gipfeltreffen wurden über Probleme, die die gleichberechtigte und wirksame Zusammenarbeit unserer Länder im Rahmen unserer Gemeinschaft behindern, prinzipiel und offen diskutiert.

Bedauerlicherweise sollten wir feststellen, dass es trotz aller Versuche, GUS im Laufe des letzten Jahres zu reformieren, nicht gelang, die Krisenerscheinungen innerhalb unserer Gemeinschaft zu überwinden.

Einer der Hauptgründe davon ist Existenz ungelöster bewaffneter Konflikte in den Territorien von GUS - Ländern, die die Atmosphäre des Misstrauens und der Spannung schaffen, und die wirksame Zusammenarbeit und Beziehungen in all anderen Sphären blockieren.

In diesem Zusammenhang halte ich für notwendig, die Probleme, die die ernste Besorgnis der Aserbaidschanischen Republik verursachen, und seiner Souveränität und Integrität, sowie dem Frieden und der Stabilität in unserem Gebiet drohen, wieder zu erklären.

Es ist bekannt, dass der armenisch-aserbaidschanische Konflikt viele Jahre dauert, und er hat zur Okkupation von ungefähr 20 % des aserbaidschanischen Territoriums, Vertreibung von mehr als 1 Million der aserbaidschanischen Bürger aus ihren Heimstätten geführt. Zwei Mitgliedsländer der Gemeinschaft, Armenien und Aserbaidschan, sind im Zustand des bewaffneten Konfliktes. Das dritte Mitgliedsland, Russland ist einer der Ko-Vorsitzenden der OSZE- Minsk -Konferenz, die für die Beilegung des Konflikts gegründet wurde.

Doch trotz der Einhaltung des Waffenstillstandes, der im Mai 1994 unterzeichnet wurde, gelang es nicht, diesen Konflikt bis jetzt zu lösen. In diesen Bedingungen ist die auf die Militarisierung Armeniens gerichtete Tätigkeit von Regierungsbehörden der Russischen Föderation absolut unzulässig.

Anfang 1997 wurden die Tatsachen über die ungesetzlichen, Waffenlieferungen aus Russland nach Armenien, nämlich große Menge von Panzern, Raketen kürzerer Reichweite und Fliegerabwehrraketensystemen, verschiedenen Strahlsalve-Feuersystemen und anderen Militärtechnik, die insgesamt mehr als 1 Milliarde US-Dollar machen, bekannt. Wie es bekannt ist, wurden diese Waffen seit 1993, d.h. als zwischen Armenien und Aserbaidschan aktive militärische Operationen ausgeführt wurden, geliefert, was die Okkupierung der aserbaidschanischen Territorien durch armenische Streitkräfte beförderte. Die Waffenlieferung dauerte auch nach der Unterzeichnung des Waffenstillstands.

Trotz unseres Schreibens an den Präsidenten Russlands, dass diese Tatsachen untersucht werden sollten und die Rückgabe ungesetzlich gelieferter Ausrüstungen gesichert werden sollte, wurden keine Ergebnisse erreicht. Generalstaatsanwaltschaft, Verteidigungsministerium der Russischen Föderation und andere Vollzugsorgane der Föderalmacht haben die begonnene Untersuchung nicht beendet.

Die Arbeit der internationalen dreiseitigen Kommission (Russland, Armenien, Aserbaidschan), die für die Klärung der Umstände von ungesetzlichen Lieferungen der russischen Waffen nach Armenien gegründet wurde, wird zielbewußt blockiert. Unsere Hoffnungen, dass es eine passende Einschätzung zur ungesetzlichen Tätigkeit von in diesen Aktien schuldigen Behörden geben wird und die notwendigen Maßnahmen für die Requisition und Abzug ungesetzlich übergebener russischer Ausrüstung und der Militärtechnik aus Armenien verlangte, sind nicht erfüllt.

Wir sind auch wegen der Stationierung von Militärbasen der Russischen Föderation im Territorium der Republik Armenien, die im bewaffneten Konflikt mit Aserbaidschan steht, besorgt. Im August 1997 wurde zwischen der Russischen Föderation und Armenien der Vertrag über die Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe, der die Verordnung über die Militärzusammenarbeit enthielt, unterschrieben. Es sind auch mehr als 20 Abkommen im Bereich der militärisch-technischen Zusammenarbeit abgeschlossen. Die gemeinsamen Militärmanöver werden regelmäßig ausgeführt, und es verwirklicht sich der gemeinsame Kampfdienst von Fliegerabwehrverteidigungskräften.

Da die Russische Föderation Vermittler in der Regelung des armenisch-aserbaidschanischen Konfliktes ist, wandten wir uns mit einer Bitte an sie, die Aktionen der Vertragsbestimmungen über militärisch-politische Zusammenarbeit und andere Abkommen in der Militärsphäre mit Armenien bis zu der Feststellung des Friedens zu stoppen. Doch alle diese Bitten wurden ohne Rücksicht gelassen.

Außerdem setzt die Russische Föderation fort, ihre Militärkräfte in Armenien zu vergrößern. Es verwirklicht die letzten Monate die Lieferungen auf die Militärbasen in Armenien der modernen Militärtechnik und der Offensivwaffen wie S-300 Fliegerabwehrraketensysteme und MiG-29 Kampfflugzeuge.

All dies widerspricht der Anordnung des Präsidenten der Russischen Föderation, datiert von 9. September 1993, die alle Lieferungen der russischen Militärtechnik und Munition in Armenien und Aserbaidschan bis zur friedlichen Beilegung des armenisch-aserbaidschanischen Konflikts untersagt. Das widerspricht auch der Rolle und den Verpflichtungen der Russischen Föderation, die der Co-Vorsitzende der OSZE - Minsker Gruppe ist. Es widerspricht auch den jeweiligen Resolutionen des UNO- Sicherheitsrats und den OSZE-Beschlüssen, die in Zusammenhang mit dem armenisch-aserbaidschanischen Konflikt aufgenommen wurden.

Ich halte es für notwendig, wieder darauf hinzuweisen, dass die Stationierung der russischen Militärbasen auf dem Territorium Armeniens, die mit der großen Menge der modernen Militärtechnik und Waffen ausgestattet sind, eine ernste Bedrohung für die Aserbaidschanische Republik ist. Das kompliziert die Situation und fördert die Regelung des armenisch-aserbaidschanischen Konfliktes nicht.

Ich muss daran erinnern, dass die Armeeangehörigen der russischen Truppenteile im Territorium Armeniens während der Kampfhandlungen in Karabach mehrfach gefangengenommen wurden, und sie der Russischen Föderation auf zahlreiche Bitten der russischen Seite übergeben wurden.

Wir haben mehrfach gebeten, den Zweck der Stationierung von Militärbasen der Russischen Föderation im Territorium Armeniens zu erklären. Doch wir haben die nötige Antwort nicht bekommen. Behauptungen, dass es nicht gegen Aserbaidschan geleitet wird, beruhigen uns nicht. Es erhebt sich eine Frage- gegen wen sind sie denn gerichtet? Nicht abhängig von der Antwort kann man feststellen, dass dies die Situation im Transkaukasus kompliziert und tatsächlich verschiedene militärische und politische Trennlinie im Gebiet durchsetzt.

Ich halte es für notwendig, darauf hinzuweisen, dass die Situation im Transkaukasus den Vertragsbestimmungen vom 15. Mai 1992 über die kollektive Sicherheit der GUS- Länder vollständig widerspricht. Der 1. Punkt des Vertrages besagt, dass die Mitgliedsländer auf die Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung in den internationalen Beziehungen verzichten müssen und sich verpflichten, alle Differenzen zwischen einander und anderen Staaten friedlich beizulegen. Der Vertrag lautet auch, dass die Mitgliedsländer keinen militärischen Verbindungen beitreten werden und an keinen Aktionen, die gegen ein anderes Mitgliedsland gerichtet sind, teilnehmen.

Die Lieferung der russischen Waffen und Militärtechnik nach Armenien und die Stationierung der Militärbasen in seinem Territorium sind also eine grobe Verletzung des Vertrages über die kollektive Sicherheit der GUS - Länder.

Die Fragen, zu denen wir uns äußerten, haben eine entscheidende Wichtigkeit nicht nur für Aserbaidschan, sondern auch für unser ganzes Gebiet und die Zusammenarbeit insgesamt.

Sie verlangen klare Antworten von der Russischen Föderation und die Durchführung der wirksamsten Maßnahmen.

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